Busreisen Werner Sprenzel . Füssenerstraße 18 . 86975 Bernbeuren

AGB

1.         Abschluss des Reisevertrags

1.1.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sämtliche Vereinbarungen und Sonderwünsche sollen schriftlich belegt werden. Sie erfolgt durch den Anmelder. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitrei­senden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine ei­genen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. An die Reiseanmeldung ist der Kunde zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer, führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung der Reise zum Vertragsabschluss.

1.2.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir die Reisebestätigung zusenden. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.

2.         Zahlung
Die Zahlung des gesamten Reisepreises muss in jedem Fall 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Eine Anzahlung von max. 20 % des Reisepreises behalten wir uns in Einzelfällen vor. Sollten Sie über uns eine Versicherung abgeschlossen haben, ist diese nach Erhalt der Unterlagen sofort zur Zahlung fällig.

Konto-Verbindung:
Raiba Pfaffenwinkel      
IBAN: DE08 7016 9509 0003 2439 90
BIC: GENODEF1PEI

Sparkasse Oberland      
IBAN: DE24 7035 1030 0005 2565 32
BIC: BYLADEM1WHM

3.         Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus der Reisebestätigung. Die enthaltenen Angaben sind von uns einzuhalten. Wir behalten uns jedoch vor, aus berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung unverzüglich informieren werden. Besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche des Kunden werden in die Reiseanmeldung und in die Reisebestätigung aufgenommen.

4.         Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten / Ersatzpersonen
Der Kunde kann grundsätzlich jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, folgende Entschädigungen zu zahlen:

- Reisen mit Hotelübernachtungen (Stornogebühren laut Hotel)
- Musical und Festivalkarten  (ab fester Buchung 100%)

bis   45 Tage vor Reiseantritt                              10%

vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt                    30%

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt                    50%

vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt                      75%
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise                    100%

- Bei Tagesfahrten gelten folgende Bearbeitungsgebühren:

Bis 8 Tage vor Reiseantritt                  30%

ab dem 3. Werktag vor Reiseantritt     80%

Ersatzpersonen: Der Kunde kann sich jederzeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich Angemeldete uns gegenüber als Gesamtschuldner.

5.         Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde die einzelnen Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so verpflichten wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen. Die Verpflichtung entfällt für uns, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6.         Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1
Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich stört, so dass die weitere Teilnahme für uns oder die anderen Reisegäste nicht mehr zumutbar ist. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis  weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer sonstigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6.2
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von pauschal 18 Personen können wir eine Fahrt unterfolgenden Bedingungen absagen:

a) Spätestens 1 Woche vor Reisebeginn sind wir verpflichtet, die gebuchten Reiseteilnehmer zu unterrichten.

b) Die Absa­ge der Reise ist unverzüglich zu unternehmen, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an ei­ner mindestens gleichwertigen anderen Reise

verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehr­preis für den Kunden aus dem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage
der Reise uns gegenüber geltend zu machen

6.3.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unver­züglich zurück. Dies gilt auch für die evtl. bei uns abgeschlossenen Versicherungen.

7.         Gewährleistung

Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich be­einträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zu­zumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn er Werner Sprenzel Busreisen eine angemessene Frist zur Abhilfe der Mängel gewährt. Der Be­stimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe un­möglich ist oder verwei­gert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertra­ges durch ein besonderes Interesse des Reisenden ge­rechtfertigt wird.

8.         Beschränkung der Haftung

8.1.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be­schränkt,  soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit  für einen dem Kunden entstehenden Scha­den allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2.
Die Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeför­derung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Be­förderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Rei­seausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrück­lich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Werner Sprenzel Busreisen sind. Wir haften jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen wäh­rend der Reise und die Unterbringung während der Rei­se beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisati­onspflichten von Werner Sprenzel Busreisen  ursächlich geworden ist.

Eine etwaige Haftung  wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

9.         Geltendmachung und Verjährung

9.1.
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden kann.

9.2.
Ihre Ansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch Sie beginnt und weder Arglist noch grobes Verschulden vorliegen. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 10.1. betroffenen Ansprüche in zwei Jahren.

10.       Gerichtsstand

10.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Werner Sprenzel Busreisen  findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2.
Für Klagen von uns gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, unsere Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

11.       Allgemeine Bestimmungen
Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor.

Reiseveranstalter ist:
Werner Sprenzel Busreisen, Füssener Straße 18, 86975 Bernbeuren